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Naturheilpraxis Sigrid Selzer Heilpraktikerin
Peter-Wust-Str. 2, 66663 Merzig-Brotdorf, Telefon 0 68 61 - 88 3 94
Naturheilpraxis Sigrid Selzer Heilpraktikerin

Honorar

Das Honorar für meine Bemühungen rechne ich bei gesetzlich  Versicherten in bar nach jeder Behandlung ab. Heilpraktikern ist eine  Abrechung mit gesetzlichen Krankenkassen verwehrt. Es gibt jedoch  Grundsatzurteile, die zur Zahlung der Heilpraktiker-Rechnung  verpflichten.   Als erste gesetzliche Krankenkasse erstattet die IKK Südwest ihren  Mitgliedern 80% der Heilpraktiker-Rechnungen bis zu einem Betrag  von 150 € im Jahr, der sich pro Kind erhöht. Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers hin homöopathische, anthroposophische  oder phytotherapeutische Behandlungen als außergewöhnliche  Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden (Az.: VI ZR  27/13). Mit Privat- und Zusatzversicherten wird aus rechtlichen Gründen ein  schriftlicher Behandlungsvertrag und eine Honorarvereinbarung  geschlossen. Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung  zum Einreichen. Bei Beamten ist in der Privatversicherung evtl. ein  Beihilfe-Ersatz-Tarif inbegriffen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer  Versicherung bezüglich der Erstattung.    
Honorar